Einigungsmangel (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Bürgerliches Recht > Vertragsrecht > Gegenseitiger Vertrag > Zivilrechtsartikel > Mangel
- offene Einigungsmängel sind in § 154 BGB gesetzlich geregelt
- mögliche versteckte Einigungsmängel sind in § 155 BGB gesetzlich geregelt
Siehe auch
Den Begriff Einigungsmangel im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Einigungsmangel im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Einigungsmangel im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Einigungsmangel im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Rechtssubjekt
- Mangel
- Gegenseitiger Vertrag
- Nichtigkeit
- Deutsches Leistungsstörungsrecht
- Deutsches Eherecht
- Sexsprache
- Ersetzung der Einwilligung in Deutschland
- "boni mores"
- Einigungsstellenverordnung
- Erhebungsfrage
- Rechtsfähigkeit
- Deutsche Zivilrechtsartikel
- Geschäftsfähigkeit
- Verwertbarkeit in Deutschland
- Willenserklärung
- Willensmangel
- Formmangel
- Elektronische Willenserklärung
- Annahmeerklärung
- Rechtsmangel
- Wissensmängel
- Rechtsgeschäfte
- Einigungsvertrag
- Deutsche Wiedervereinigung
- Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)