Eingetragene Lebenspartnerschaft (de)
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Die eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland ist/war eine durch das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.02.2001 geschützte Form des Zusammenlebens zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Zu den subjektiven öffentlichen Pflichten als Rechtsfolge der Eintragung gehören z.B.:
- Fürsorgepflicht
- Geschlechtsgemeinschaft, gehört jedoch zur Privatsphäre
- gegenseitige verständnisvolle Rücksichtnahme
- gemeinschaftlicher Wohnsitz
- Haushaltsgemeinschaft
- Hilfe und Rat in Vermögensangelegenheiten
- Nachsicht üben
- Regelung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten unter weitgehender Wahrung der Individualinteressen
- Treuepflicht und Verbot treuwidrigen Umgangs
Seit dem 01.10.2017 werden keine Eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr in Deutschland geschlossen, denn die Zivilehe wurde durch einen parlamentarischen Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestags auch für homosexuelle Paare geöffnet. In zahlreichen Rechtsstaaten der Erde - vor allem in Lateinamerika - dürfte diese Form der Ehe jedoch nicht staatlich anerkannt werden. Ab 2018 wird in Deutschland ein gesetzliches Samenspenderregister geführt.
Siehe auch
Den Begriff Eingetragene Lebenspartnerschaft im deutschen juristischen Web finden