Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Gewerblicher Rechtsschutz > Gewerbebetrieb > Rechtsinstitut > Wirtschaftsrecht
Das deutsche Rechtsinstitut "eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb" wurde richterrechtlich entwickelt, um Lücken im gesetzlichen Rechtsschutz des Bürgerlichen Rechts zu schließen.
Beispiele für höchstrichterlich anerkannte Deliktsfälle bzw. unerlaubte Handlungen:
- Schutzrechtsverwarnung eines Gewerbebetriebs (Abmahnung) ohne eigenen Schutzrechtsanspruch
- negatives öffentliches Werturteil gegen Produkte oder gegen das Image eines Gewerbebetriebs
- öffentliche Aussagen über die Kreditwürdigkeit eines Gewerbebetriebs
- öffentliche Aufforderung zum Boykott eines Gewerbebetriebs
u.a.
Siehe auch
Den Begriff "eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb" im deutschen juristischen Web finden
- Gewerbebetrieb in Deutschland
- "Gesellschaft für Internationales Recht" in Deutschland
- Gewerbelärm
- Europäische Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen
- Betriebsferien
- Knappschaftlicher Betrieb
- Betriebskosten
- Betriebsrisiko
- Betriebsergebnis
- Betriebsübernahme
- Deutsches Insolvenzrecht
- Systembeteiligungspflicht in Deutschland
- Geschäftsmodell
- Straßenzeitung
- Franchising
- Deutscher Franchiseverband
- Corporate Identity
- Bildungsreform - auch durch Privatisierung
- Irreführende Werbung nach Deutschem Recht
- Internationales gewerbliches Modell
- Gewerbliches Ausmaß in Deutschland
- Kosmetikverordnung
- Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten
- Deutscher Liquidator
- Anonymes Hinweisgebersystem des Landeskriminalamtes
- Handwerksentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- Kaufmann als deutscher Rechtsbegriff
- Gaststättengewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Rechtsschutz allgemein
- Deutsche Gewerbeaufsicht
- Markenrecht
- Patentrecht
- Europäisches Patentamt
- Musterrecht
- Wettbewerbsrecht
- Kartellrecht
- Berufsgeheimnis
- Internationales Urheberrecht