Eheliches Güterrecht (de)
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Das eheliche Güterrecht in Deutschland wird in den §§ 1363 - 1563 BGB geregelt. Es gibt nur drei (3) mögliche gesetzliche Güterregelungen:
- Gütergemeinschaft von zwei (2) natürlichen, heiratsfähigen Personen
- Zugewinngemeinschaft von zwei (2) natürlichen, heiratsfähigen Personen
- Gütertrennung zwischen zwei (2) natürlichen, heiratsfähigen Personen
Die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung müssen ausdrücklich bei der standesamtlichen Eheschließung vereinbart werden (= Ehevertrag). Fehlt eine Gütervereinbarung des Ehepaares, dann gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft automatisch.
Siehe auch
Den Begriff "eheliches Güterrecht" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "régime matrimonial" im französischen juristischen Web finden ("régime matrimonial" in Deutsch)
Den Begriff "régime matrimonial" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "régime matrimonial" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "régime matrimonial" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Den Begriff "Derecho de bienes" im spanischen juristischen Web finden
- Güterstand
- Messie-Syndrom
- Vermögensbetreuungspflicht in Deutschland
- Güterrechtsregister
- Güterrechtssachen in Deutschland
- Haushaltssachen in Deutschland
- Surrogationsprinzip
- Eherecht
- Ehemündigkeit
- Ehefähigkeit
- Ehegattenerbrecht
- Witwe
- Monogamie
- Realteilung
- Versorgungsausgleich in/durch Deutschland
- Deutsches Versorgungsausgleichsgesetz
- Ehevermittlung als deutsches Rechtsgeschäft
- Eheliches Güterrecht in Frankreich
- EU-Verordnung "Rom III"
- Errungenschaftsbeteiligung in der Türkei
- Pfadabhängigkeit