Ehefähigkeitsbescheinigung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Familienrecht > Heiratsantrag > Ehefähigkeit > Personenzertifizierung
Das sogenannte Ehefähigkeitszeugnis nach deutschem bürgerlichem Recht wird in § 1309 BGB geregelt. Es dient heute indirekt auch dem Erhalt der demokratischen Rechtsordnung, indem seine gesetzliche Notwendigkeit verliebte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor übereilten Handlungen mit möglichen langjährigen Folgen bewahrt.
- Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Deutschland?
- Familienplanung?
- Nichtigkeit wegen Formmangels
- Personenstandsrecht
- Schwerer sittlicher Notstand
- Trauzeuge
Siehe auch
Den Begriff Ehefähigkeitszeugnis OR Ehefähigkeitsbescheinigung im deutschen juristischen Web finden
- Rechtsfähigkeit
- Ehefähigkeit
- Deutsches Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
- Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie in Deutschland
- Geschäftsfähigkeit
- Personenzertifizierung
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
- Liebe
- Liebesentzug
- Europäisches Grundrecht auf Ehe
- Heiratsantrag
- Mütterschule
- Eheschließung
- Nichtigkeit der Ehe
- Deutsches Rechtsinstitut Ehe
- Deutsches Grundrecht auf Ehe
- Religiöses Speisegesetz
- Deutsches Gesundheitszeugnis
- Deutsche Tatherrschaftslehre
- Europäische Wählbarkeitsbescheinigung
- Königtum
- Abstammungsbestimmung