Ehe an der linken Hand
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Die sogenannte "Ehe an der linken Hand" meint eine Ehe zwischen Ehepartnern mit Standes- bzw. Machtunterschieden, so dass der/die Mächtigere seine/ihren Gattin/Gatten faktisch beherrscht. Obwohl im Einzelfall rechtlich eine Ehe vorliegen kann, sieht Immanuel Kant - ethisch schon sehr fortschrittlich - eine solche Ehe inhaltlich bzw. moralisch als Konkubinat an --> Grundrecht auf Ehe.
- Deutsches Personenstandsrecht
- Ehefähigkeit in Deutschland
- binationale Ehe
- Ehefähigkeitszeugnis als zwischenstaatliches Friedensdokument
- konfessionsverbindende Ehe
- Witwe
- Ehegefängnis
- Ehevermittlung
- Versorgungsausgleich gemäß Deutschem Recht
Siehe auch
Den Begriff "Ehe an der linken Hand" im deutschen juristischen Web finden
- Polygynie
- Wahhabismus
- Autoritarismus
- Ehefrauen
- Tauschhandel
- Empathieobjekte
- Opportunitätskosten
- Asymmetrische Beziehung
- Auf dingliche Art persönliches Recht
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