Ehe (va)
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Gemäß Can. 1055 § 1 CIC/1983 ist der Ehebund, durch den ein einziger (1) Mann und eine einzige (1) Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, gemäß der für getaufte Christen geltenden Gesetzesinterpretation des Neuen Testaments zugleich ein Sakrament. In Can. 1055 § 2 CIC/1983 wird die Einheit bzw. Identität von Vertrag und Sakrament ausdrücklich definiert.
Eine unangenehme Folge dieser kanonischen Rechtsauffassung über die Ehe ist es, dass Ehescheidungen bei Katholiken nur nach einer jeweils vorausgehenden Ehenichtigkeitserklärung des Papstes juristisch korrekt möglich sind. Dieses moralrechtliche Papstprivileg hat in der europäischen Rechtsgeschichte zum Beispiel zur Hinrichtung von ungeliebten königlichen Ehefrauen oder zur Abspaltung einer nationalen Staatskirche von Rom geführt --> Anglican Communion.
Siehe auch
Den Begriff Ehe im juristischen Web der Europäischen Union finden
- matrimoniale foedus
- Kirchliches Eheverfahren
- Kanonisches Recht
- Sozialkartell
- Licensing
- Versioning
- Alleinstellungsmerkmal
- Konkubinat
- Codex Iuris Canonici
- Ehe allgemein
- Ehefähigkeitszeugnis in/für Deutschland
- Witwe
- Ehebandverteidiger
- Selbsthilfe in Deutschland
- Trauzeuge
- Vertragsakrament
- Lebenslänglich auf Amerikanisch
- Europäisches Grundrecht auf Ehe
- Irisches Familienrecht
- Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Deutschland 1977
- Recht auf den gesetzlichen Richter
- Deutsches Rechtsinstitut Ehe
- Empfängnisverhütung in Deutschland
- Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
- Deutsche Standesämter
- Modernes Eherecht
- Menschrecht auf Ehe