Durchbrechung der Rechtskraft (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht > Rechtskraft
Die einmal erlangte Rechtskraft in Deutschland ist kein Zeichen von Unfehlbarkeit der Gerichte.
Gerichtsverfahren können z.B. gemäß den §§ 578 - 591 ZPO wiederaufgenommen werden durch:
- Nichtigkeitsklage
- Restitutionsklage
- Schadensersatzklage wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB
Siehe auch
Den Begriff "Durchbrechung der Rechtskraft" im deutschen juristischen Web finden