Dreistufentheorie der Berufsfreiheit (de)
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Die Dreistufentheorie der Berufsfreiheit stellt eine formalisierte Verhältnismäßigkeitsprüfung dar, die die Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts entwickelt haben.
Es sind dabei ungefähr folgende drei Fragestellungen zu prüfen:
1. Kann der/die Berechtigte seinen/ihren Beruf gemäß der allgemeinen Berufsordnung (berufsrechtlich) ausüben (= Berufsausübungsfreiheit)?
2. Kann der/die Berechtigte seinen/ihren Beruf persönlich, d.h. aus subjektiver Sicht richtig ausüben (= Wettbewerbsfreiheit)?
Fallbeispiel: Einseitige Subventionen verursachen berufliche Wettbewerbsverzerrungen am Markt
3. Kann der/die Berechtigte seinen/ihren Beruf objektiv, d.h. am Ort ausüben oder liegen dort Zulassungsbeschränkungen vor (= Berufswahlfreiheit)?
Siehe auch
Den Begriff Dreistufentheorie UND Berufsfreiheit im deutschen juristischen Web finden
- Berufsfreiheit in Europa
- Europäische Gewerbefreiheit
- Apothekenurteil
- arbitrium iudicis
- Grundrechte
- Förderung der werktätigen Frau
- Gendergerechtigkeit in Europa
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Facharztbezeichnungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1972
- Bundesverfassungsgericht
- Soziale Dreigliederung
- Glücksspiel