Dollar (us)
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Vereinigte Staaten von Amerika > Bundesrecht > Geld > Gesetzliche Währung
- Clusteranalyse
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- Staatsschulden der U.S.A.
- Verfassungsverkauf?
- Währungskonvertibilität?
Rechtshistorische Betrachtung
Der Name der US-amerikanischen Währung leitet sich vom europäischen „Taler“ her. Als große Silbermünze im Wert zwischen den Goldmünzen und den kleineren Silbermünzen wurde erstmals im Jahr 1486 in Tirol im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation eine Großsilbermünze geprägt. Diese Münze trug zunächst den Namen „Guldiner“, abgeleitet von der Goldmünze „Gulden“. Der Name für die Großsilbermünze änderte sich ab 1520 dank der Prägung aus Sankt Joachimsthal im heutigen Tschechien, die bald nach ihrem Prägeort kurz „Thaler“ genannt wurde. Durch Beschluss des Reichstags in Augsburg wurde der „Thaler“ oder „Taler“ im Jahr 1566 zum offiziellen Zahlungsmittel im ganzen Heiligen Römischen Reich. Erst im Jahr der Haager Landkriegsordnung 1907 wurde der Taler endgültig überall durch die deutsche Mark ersetzt.
Die Niederländer hatten ihre Währung „Leeuwendaaler“ (Löwentaler) 1612 nach „Neu-Amsterdam“ (New York) mitgebracht. Nach dem Ende des Bürgerkriegs zwischen Nord- und Südstaaten der U.S.A. griffen die siegreichen Nordstaaten den schon gewohnten Silbermünzennamen 1878 auf und schufen daraus ihren eigenen „Dollar“ als Großsilbermünze des neuen, wachsenden Bundesstaates. Der globale Siegeszug des „Dollar“ begann …
Auch der russische "Rubel" ist eine Großsilbermünze, die den "Taler" als materielles Vorbild hatte.
- Australischer Dollar seit 1966
Links
Siehe auch
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- Federal Reserve
- Cash-Pooling
- Steuerrecht
- Bundesrecht der U.S.A.
- Verfassungsrecht der U.S.A.
- Internationale Notenbanken
- Internationale Staatsschulden
- Internationale gesetzliche Währungen
- rechtshistorische Deutsche Rentenbank
- Europäische Wirtschafts- und Währungsunion 1999
- Europäisches Staatsinsolvenzverfahren
- Geld
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- Münzrecht
- Kirchenzensur in Deutschland 1737
- Inflation