Dispache (de)
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In der französische Sprache bezeichnet 'dispache' eine Seeschadensregelung. Der 'dispacheur' ist der Schiedsrichter von Seeversicherungen. Die Deutschen haben diese Fachbegriffe der Seeleute in ihren Sprachgebrauch als Fremdwörter übernommen. Der deutsche 'Dispacheur' wird gerichtlich bestellt. Er stellt die Verteilung des Schadens aus der Havarie fest - ähnlich wie ein Insolvenzverwalter.
Im Abschnitt 4 des 5. Buches im deutschen "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG) ist das Dispache-Verfahren als "unternehmensrechtliches Verfahren" für Schäden durch fremde Schiffe in Deutschland gesetzlich geregelt.
Siehe auch
Den Begriff Dispache im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff dispache im französischen juristischen Web finden (dispache in Deutsch)
Den Begriff dispache im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff dispache im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff dispache im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff dispache im internationalen juristischen Web finden
- deutsches Handelsrecht
- Deutscher Seehandel
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