Digitale Aura (int)
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Sprachwissenschaftliche und rechtsphilosophische Betrachtungen
Das lateinische Wort ‚aura‘ wurde für das luftige Element (Deutsch: Luft) aus der altindischen Vier-Elemente-Lehre verwendet. Das lateinische Wort hat unterschiedliche Bedeutungen im sichtbaren und im unsichtbaren Bereich: Wind, Duft, Schimmer, Tageslicht, Schein, Gunst und viele mehr. ‚auraria‘ war die römische Goldgrube; ‚areus‘ bedeutet golden, vergoldet, goldfarbig, allerliebst; ‚auris‘ bedeutet das Ohr, das Gehör oder auch das Urteil; ‚aurora‘ bezeichnet die himmlische Morgenröte oder auch die bunten Nordlichter; ‚aurum‘ heißt das Metall Gold in lateinischer Rechtssprache. Gold war eines der drei Geschenke aus dem Orient für den neugeborenen Jesus "Christus", überbracht höchstpersönlich von den alten Königen (vergleiche: Balthasar).
Der okkulte Begriff Aura wird bis heute in der Theosophie und in der Anthroposophie bezogen auf den Menschen heilpädagogisch - nicht medizinrechtlich!!! - verwendet. Hier bezeichnet Aura den – für heilkundige Seherinnen und Seher schaubaren – Schimmer eines individuellen Energieleibes (= Ätherleib) von Menschen, Tieren und Pflanzen. Aura-Screening kann von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, die diese besondere Empfindsamkeit als bisher nicht wissenschaftlich erklärbare Naturgabe besitzen, als persönliches Diagnoseverfahren eingesetzt werden. Wissenschaftlich nachprüfbar ist diese Methode natürlich nicht. Betroffene/Heilsuchende müssen ihrem Heiler oder ihrer Heilerin ggf. kindlich vertrauen und natürlich selbst bezahlen (keine Kassenleistung und keine Sozialleistung!!!).
Siehe auch
Den Begriff "digitale Aura" im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff "digitale Aura" im deutschen juristischen Web finden