Städtetag (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht > Städte- und Landkreistag > Städtebund
Rechtshistorische Betrachtung
Der Deutsche Städtetag wurde bereits im Jahr 1905 im kaiserlichen Berlin gegründet, um die Freiheitsidee der kommunalen Selbstverwaltung im Deutschen Reich zu bewahren bzw. verfassungsrechtlich durchzusetzen.
Links
Siehe auch
Den Begriff "Deutscher Städtetag" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "Association of German Cities" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- deutsche Stadtgeschichten
- Städtepartnerschaft
- Regionalversammlungen
- Deutscher Städte- und Landkreistag
- Deutscher Stadtstaat
- historische Deutsche Hanse
- Geschlossene Ortschaft
- Deutscher Gliedstaat
- Landesrecht
- Parteitage in Deutschland
- Städtebund
- Europäischer Städtetag
- Kommunaler Friedhofsverwalter
- Städtisches Frauenhaus in Deutschland bietet Schutzräume vor Gewalt durch Männer
- US-amerikanische "National Urban League"