Deliktsrecht (at)
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Österreich > Privatrecht
Das lateinische Wort „delictum“ bedeutet Fehler, Vergehen bzw. Schuld - je nach Satzzusammenhang. Das Deliktsrecht beschäftigt sich also mit Fehlern im juristischen Sinn, d.h. mit dem von der herrschenden Rechtsordnung missbilligten Handeln von Rechtssubjekten. Dieses zieht eine privatrechtliche Schadensersatzpflicht nach sich, die auch juristisch erzwungen werden kann.
Nicht jede tatbestandsmäßige Handlung ist rechtswidrig und schuldhaft. Hier bedarf es einer säkular-juristischen Prüfung, ähnlich wie im Strafrecht.
In einer komplexen und technisierten Weltwirtschaft haben sich viele unterschiedliche Haftungsgründe herausentwickelt (siehe: Haftungsrecht). Häufig dient heute auch die sogenannte Beweislastumkehr dem Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen.
Siehe auch
Den Begriff Deliktsrecht Österreich im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Sittenwidrigkeit in Frankreich
- Österreichisches Strafrecht
- Strafrecht allgemein
- Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)
- Deutsches Gefährdungsdelikt
- Deutsches Wiedergutmachungsverfahren
- Gefahrgeneigte Arbeiten in Europa
- Britisches Deliktsrecht
- Italienisches Deliktsrecht
- Italienische Delikte
- Deutsche Delikte