Conditio sine qua non (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
|
Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht > Kausalität > Bedingung > Juristenlatein
Der lateinische Rechtsbegriff "conditio sine qua non" bedeutet ins Deutsche übersetzt notwendige Bedingung. Gemeint ist die Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg im Strafrecht.
Die logische Prüfformel lautet: Wenn eine Bedingung des Taterfolgs im Sinne des Strafrechts nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Taterfolg entfiele, dann ist diese Bedingung kausal.
Siehe auch
Den Begriff "conditio sine qua non" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "conditio sine qua non" im französischen juristischen Web finden ("conditio sine qua non" in Deutsch)
Den Begriff "conditio sine qua non" im italienischen juristischen Web finden
- Den Begriff "conditio sine qua non" im spanischen juristischen Web finden
- Den Begriff "conditio sine qua non" im portugiesischen juristischen Web finden
- Bedingung
- Funktionsbedingung
- Logische Grenze der Auslegung
- Helmholtz-Gemeinschaft
- Äquivalenzkausalität
- Kausalität allgemein
- Korruption
- Geldfunktionstheorie
- Strafbarkeit
- Strafe
- Strafrecht
- Blutzeuge
- Abyssos
- Jeanne d'Arc
- Christologie
- Israelogie
- Volksverdummung
- Volksverhetzung
- Neugier
- Juristenlatein
- Systemtheorie
- Menschenrecht auf Entwicklung
- Jugenddelinquenz