Communio
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Der lateinische Begriff 'communio' hat zwei Bedeutungen: als Substantiv bedeutet er Menschengemeinschaft, als Verb "ich verschanze", "ich befestige", z.B. eine Zitadelle.
- Abendmahl
- Anglican Communion
- Begegnungsstätte
- Besessenheit
- bonorum communio
- Erdgeschichte
- Europäische COMMUNIA
- Dienstgemeinschaft
- Dynamischer Staat der Rechte
- Ehegefängnis
- Fortpflanzung
- Freundschaft
- Gastfreundschaft
- Geschwisterlichkeit
- (relatives) Kindeswohl in Deutschland
- Milieuforschung
- Multiethnizität
- Nacktheit
- Oase
- Oberlin, Johann Friedrich 1740 - 1826
- praetor peregrinus
- Selbstkontrolle
- Siedlungsrecht
- Weihesakramente
- Zweite Woge
Nationale Lebensgemeinschaften
- "Kommunistische Partei" Chinas
- Deutscher Bundesverband Community Management
- Lebensgemeinschaften in Deutschland
- "Kommunistische Partei" Russlands
- Mary's Path im Libanon
u.a.
Siehe auch
Den Begriff Lebensgemeinschaft OR Communio im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff community im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff community im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
Den Begriff "communauté de vie" im französischen juristischen Web finden ("communauté de vie" in Deutsch)
Den Begriff "communauté de vie" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "communauté de vie" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "communauté de vie" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Internationale Gemeinschaft
- Scientific community
- Religionswissenschaft
- Internationales Recht
- Juristenlatein
- Internationale Kreativgesellschaft
- Evangelikale Gemeinschaft
- Klosterregel
- Schisma
- Partizipation
- politische Teilhabe in Deutschland
- Ökumene
- Bienenschwarmvereinigung in Deutschland
- Deutsche Wiedervereinigung