Bundesvermögensamt (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht > Fiskus > Deutsches Staatsvermögen
Beim bundesdeutschen Staatsvermögen kann man das Bundesverwaltungsvermögen, dazu gehört das Bundeseigentum an Grundstücken und Immobilien, vom Bundesfinanzvermögen unterscheiden. Zum Bundesfinanzvermögen gehören zum Beispiel Steuereinnahmen und Unternehmensbeteiligungen.
Siehe auch
Den Begriff Bundesvermögensamt im deutschen juristischen Web finden
- Vermögensverzeichnis
- Bewertungsgesetz
- Staatshaushalt
- Reparation
- Allegorie
- Staatshaftung
- Daseinsvorsorge
- Deutscher Fiskus
- Kapitalvermögen nach Deutschem Steuerrecht
- Deutsches Reichsvermögen (rechtshistorisch)
- Bundeszentralamt für Steuern
- Steuerrecht
- Bankrecht
- Europäischer Fiskus
- Staatseigentum
- Mauerbau
- Geld