Bundesfreiwilligendienst (de)
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Version vom 20. Januar 2016, 11:22 Uhr
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht > Sozialrecht > Dienstleistung > arbitrium liberum
Der sogenannte Bundesfreiwilligendienst wurde zum 1. Juli 2011 in ganz Deutschland eingeführt. Er ersetzt den durch die Aussetzung der Wehrpflicht weggefallenen Zivildienst.
Im Unterschied zum Zivildienst können im Bundesfreiwilligendienst auch ältere Menschen, Frauen und ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger arbeiten. Die Freiwilligen erhalten eine Arbeitsanleitung, Taschengeld, Sozialversicherung und ein Abschlusszeugnis nach ihrem Vollzeit- oder Teilzeitdienst über 6 - 24 Monate.
Links
- Homepage des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement in Baden-Württemberg
- Homepage der katholischen Freiwilligendienste gGmbH in Wernau
Siehe auch
Den Begriff Bundesfreiwilligendienst im deutschen juristischen Web finden