Bundeseigene Verwaltung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht > Verwaltung > Staatshaftung
Die bundeseigene Verwaltung Deutschlands ist in den Artikeln 86 bis 91 e GG verfassungsrechtlich geregelt.
In bundeseigener Verwaltung werden geführt:
- Bundesgarantie
- Bundesinstitute
- Bundesministerien
- selbstständige Bundesoberbehörden, z.B. Bundesrechnungshof
- bundesunmittelbare Körperschaften, z.B. Bundesrechtsanwaltskammer
- Bundesanstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Rundfunkanstalt der "Deutschen Welle"
- Bundesstiftungen des öffentlichen Rechts
- Bundesbetriebe, z.B. Bundesdruckerei und Bundespost
- Bundesverkehrswegeplan
- Bundesverwaltungsvermögen
- Bundesfinanzvermögen
Siehe auch
Den Begriff "Bundeseigene Verwaltung" im deutschen juristischen Web finden