Bundesamt für Verfassungsschutz (de)
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist die Rechtsaufsichtsbehörde des föderalen deutschen inländischen Geheimdienstes, der durch ein Gesetz vom 27.09.1950 eingerichtet wurde. Der Name des Geheimdienstes war eine Folge der Art. 73 Nr. 10, 87 Abs. 1 GG als Ermächtigungsnormen. Der deutsche Inlandsgeheimdienst stellt demnach einen Schwarm von Exekutivbehörden dar.
- Landesämter für Verfassungsschutz
- dringender Tatverdacht - was bedeutet das?
Siehe auch
Den Begriff "Bundesamt für Verfassungsschutz" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "Office fédéral de protection de la constitution" im französischen juristischen Web finden ("Office fédéral de protection de la constitution" in Deutsch)
Den Begriff "Office fédéral de protection de la constitution" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "Office fédéral de protection de la constitution" im juristischen Web der Europäischen Union finden