Bring-Your-Own-Device
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Der englische Ausdruck 'Bring-Your-Own-Device' ist ein Imperativ (= Befehlsform) und bedeutet ins Deutsche übersetzt "Bring Dein eigenes internetfähiges Gerät mit!".
- Bürgerbeteiligung global
- Computerführerschein für Europäer/innen
- Deutsche Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
- Deutscher Personalcomputer
- Deutsches Landesinformationsfreiheitsgesetz
- Deutsches Online-Zugangs-Gesetz (OZG)
- Digitale Mündigkeit
- Ernste Spiele
- Internationale Orientierungshilfen
- Kategorischer Imperativ
- Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld 2018
- Öffentliches Beteiligungsnetzwerk
- Spielraum
- Videokonferenz
- Zeitraum
Siehe auch
Den Begriff Bring-Your-Own-Device im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff Bring-Your-Own-Device im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Bring-Your-Own-Device im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff Bring-Your-Own-Device im Kanadische juristischen Web finden
Den Begriff Bring-Your-Own-Device im Australian juristischen Web finden
Den Begriff Bring-Your-Own-Device im neuseeländischen juristischen Web finden
Den Begriff Bring-Your-Own-Device im Vereinigten Staaten juristischen Web finden