Blindenhilfe (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Sozialhilfe > Schwerbehindertenrecht
Die sogenannte Blindenhilfe als Teil der Sozialhilfe wird in § 72 SGB XII gesetzlich geregelt.
- Alltagskompetenzeinschränkung
- Arbeitsplatzassistent
- Barrierefreiheit
- Blindenschrift
- Blindenschule
- Blindenseelsorge
Links
Siehe auch
Den Begriff Blindenhilfe im deutschen juristischen Web finden