Biopatentrichtlinie (eu)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Version vom 8. Juli 2014, 09:46 Uhr von Adobogiona (Diskussion | Beiträge)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das Recht der Europäischen Union. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen…
|
Europäische Union > Gemeinschaftsrecht > Richtlinie
Die europäische Biopatent-Richtlinie regelt die Möglichkeit der Patentierbarkeit von "erfundenen" Pflanzen, Tieren oder menschlichen Körperbestandteilen. Am 09.10.2001 erklärte der EuGH in Luxemburg die Richtlinie für vereinbar mit Europarecht. Das Patentrecht werde so streng gefasst, dass der menschliche Körper tatsächlich unverfügbar und unveräußerlich bleibe und somit die Menschenwürde gewahrt werde.
Siehe auch
Den Begriff Biopatent-Richtlinie OR 98/44/EG im juristischen Web der Europäischen Union finden