Biopatentrichtlinie (eu)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Version vom 29. Mai 2020, 11:08 Uhr von Adobogiona (Diskussion | Beiträge)
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Europäische Union > Gemeinschaftsrecht > Richtlinie > Patentierbarkeit > gentechnisch veränderter Organismus
Die europäische Biopatent-Richtlinie regelt die Möglichkeit der Patentierbarkeit von "erfundenen" Pflanzen, Tieren oder menschlichen Körperbestandteilen. Am 09.10.2001 erklärte der EuGH in Luxemburg die Richtlinie für vereinbar mit Europarecht. Das Patentrecht werde so streng gefasst, dass der menschliche Körper tatsächlich unverfügbar und unveräußerlich bleibe und somit die Menschenwürde gewahrt werde. Wie soll das kontrolliert werden???
- geheimhaltungsbedürftige internationale Anmeldung
- molekulargenetische Untersuchung
- Schweigepflicht in Deutschland
Siehe auch
Den Begriff Biopatent-Richtlinie OR 98/44/EG im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Urheber
- Internationales Urheberrecht
- gentechnisch veränderter Organismus
- Internationales Patent
- Europäisches Medienrecht
- Europäisches Gemeinschaftsrecht
- Richtlinien der EU
- Deutsches Urheberrecht
- Deutsches Patentrecht
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Bundespatentgericht
- Patentierbarkeit
- Deutsches Transplantationszentrum