Bewertungsschlüssel (de)
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Deutschland > Privatrecht > Satzungsrecht > Prüfungsrecht > Prüfungsordnung > Lehrfreiheit > Personenzertifizierung > Deutscher Rechtsschutz
Ein häufig gebrauchter Bewertungsschlüssel in Deutschland gliedert sich in 0 - 100 Punkte, in 51 Notenstufen als Dezimalzahlen, in 6 Notenstufen in Worten mit entsprechenden Definitionen:
Inhaltsverzeichnis |
Sehr gut = 1,0 - 1,4 = 92 bis 100 Punkte
Sehr gute Leistungen entsprechen den jeweiligen Anforderungen in besonderem Maße.
Gut = 1,5 - 2,4 = 81 bis 91 Punkte
Gute Leistungen entsprechen den jeweiligen Anforderungen voll.
Befriedigend = 2,5 - 3,4 = 67 bis 80 Punkte
Befriedigende Leistungen entsprechen den jeweiligen Anforderungen im Allgemeinen.
Ausreichend = 3,5 - 4,4 = 50 bis 66 Punkte
Ausreichende Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen den jeweiligen Anforderungen noch.
Mangelhaft = 4,5 - 5,4 = 30 bis 49 Punkte
Mangelhafte Leistungen entsprechen nicht den jeweiligen Anforderungen. Sie lassen jedoch erkennen, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind.
Ungenügend = 5,5 - 6,0 = 0 bis 29 Punkte
Ungenügende Leistungen entsprechen nicht den jeweiligen Anforderungen. Selbst die Grundkenntnisse fehlen hier. --> Gemischter König
Siehe auch
Den Begriff Bewertungsschlüssel im deutschen juristischen Web finden
- Prüfungsrecht in Deutschland
- Prüfungsordnungen in Deutschland
- Studien- und Prüfungsordnungen in Deutschland
- Staatliches Juristenausbildungsmonopol in Deutschland
- Berufsbildung behinderter Menschen
- Berufsausbildungsförderung in/durch Deutschland
- Hochschulen in Deutschland
- Deutsches Hochschulrecht
- Deutsches Studentenwerk
- Schule in Deutschland
- Privatschulgesetz
- Französisches Staatsexamen
- Deutsches Staatsexamen
- Personenzertifizierung in Deutschland
- Deutscher Rechtsschutz
- Deutscher Bundesverband Community Management
- Deutsches Bewertungsgesetz
- Gemischter König
- Dekonstruktivismus
- Bewertungseinheit im deutschen Strafprozessrecht
- Umrechnungsschlüssel
- Bologna-Reform