Bewerberauslese (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Die Auslese von Bewerbern und Bewerberinnen, z.B. für die Beamtenlaufbahn, muss in einem Rechtsstaat den verfassungsrechtlichen Regeln folgen.
So bestimmt z.B. der § 11 LBG des Landes Baden-Württemberg, dass Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen sind. Außerdem sind die Bewerber durch öffentliche Ausschreibungen der freien Stellen zu ermitteln. Es gibt allerdings auch gesetzliche Ausnahmen von dieser Pflicht zur Ausschreibung.
Siehe auch
Den Begriff Bewerberauslese OR "Auslese der Bewerber" im deutschen juristischen Web finden