Beweissicherung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Gemäß § 162 StPO stellen deutsche Staatsanwaltschaften (= Exekutive) ihre Anträge zur Beweissicherung an den zuständigen Ermittlungsrichter (= Judikative). Dieser hat zu prüfen, ob die beantragte Handlung nach den Umständen des Falles gesetzlich zulässig ist.
- Beweiserhebungsverbot
- Digitaler Beweis
- Gefahr im Verzug
- hinreichender Beweis
- Polizeiliche Durchsuchung
- Überwachung der Telekommunikation
- Zeugenvernehmung
Siehe auch
Den Begriff Beweissicherung im deutschen juristischen Web finden
- Gerücht
- Beweis
- Beweiserhebung
- Gesetz
- Tonbandentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1973
- Personale Freiheit
- Beweisaufnahme
- Enquete-Kommission
- Beweisverwertungsverbot
- Eideszwang-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- strafrechtliche Hauptverhandlung
- Freie Beweiswürdigung
- Beweismittel
- Detektei
- Denunziation
- Verifikation
- Elektronisches Dokument
- Schottisches Beweisrecht