Beweiserhebungsverbot (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Prozeßrecht > Beweiserhebung > Verbot
In Deutschland dürfen bestimmte Beweise wegen gesetzlicher Verbote nicht für Strafverfahren erhoben werden. Dazu gehören zum Beispiel getilgte Vorstrafen gemäß § 51 Abs. 1 BZRG. Es gibt aber dazu Ausnahmen gemäß § 52 BZRG.
Auch Zeugnisverweigerungsrechte bewirken faktisch ein Beweiserhebungsverbot vor Gericht (§§ 52, 53, 53 a oder 252 StPO).
Der gesetzliche Schutz der Willensfreiheit in Deutschland gemäß § 136 a StPO verhindert ebenfalls eine Beweiserhebung bei trotzig oder ängstlich Schweigenden.
Siehe auch
Den Begriff Beweiserhebungsverbot im deutschen juristischen Web finden