Betreuungsrelation (de)
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Religionsphilosophische Betrachtung
Die überkommenen religiösen Ehegesetze dien(t)en der gemeinschaftsbildenden Regelung der familiären Betreuungsrelationen. Die monogamische Ehe überträgt die geistliche Idee des Monotheismus auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Ehemann und seiner – einzigen – Frau.
Die polygamische Ehe überträgt weiterhin den gewohnheitsrechtlichen Polytheismus auf die Zusammenlebensform zwischen Männern und Frauen. Das religionsrechtliche Patriarchat hat die Mehrmännerehe für Frauen weitgehend abgeschafft. In abgelegenen Regionen Asiens existiert diese Eheform aber heute noch in landwirtschaftlichen Haushalten, wo sich die Ehemänner die schwere Landarbeit teilen. Vaterschaft wird dort nicht eindeutig festgestellt. Es herrscht weiterhin ein gewohnheitsrechtliches Matriarchat.
u.a.
Siehe auch
Den Begriff Betreuungsschlüssel OR Betreuungsrelation im deutschen juristischen Web finden
- Betreuung
- Pflegefall
- Quote
- Parité
- Öffentliche Zustellung
- Erziehungskunst
- Manichäismus
- Staatliche Informationspflicht
- Schlüsselgewalt
- Schlüsselnation für Europa
- Berufsausbildungsverhältnis
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- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Deutsches Sozialrecht
- Geschäftsunfähigkeit
- Verschlüsselung
- Grid-Computing
- Rechtsbeziehung
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen weltweit
- Sexarbeit in Deutschland