Beschäftigungssicherung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Arbeitsrecht > Beschäftigung
Gemäß § 92 a BetrVG kann/soll der Betriebsrat seinem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern machen. Passende Vorschläge können sein:
- flexible Gestaltung der Arbeitszeit
- Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit
- neue Formen der Arbeitsorganisation
- Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe --> Aussaatkalender???
- Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder ihrer Vergabe an andere Unternehmen
- Alternativen zum Produktions- und Investitionsprogramm
In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber seine Ablehnung der Vorschläge schriftlich begründen. Zu den Beratungen über die Vorschläge des Betriebsrats kann vorsorglich ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit hinzugezogen werden, da diese Behörde ja das Scheitern der Beschäftigungssicherung organisatorisch, finanziell und personell später zu spüren bekommt …
Siehe auch
Den Begriff Beschäftigungssicherung im deutschen juristischen Web finden
- Beschäftigungspflicht
- Beschäftigungsgutschein
- Beschäftigungsort
- Beschäftigungsfähigkeit
- Öffentlich geförderte Beschäftigung
- Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen in Deutschland
- Tätigkeitsort
- Arbeitsplatz
- Geringfügige Beschäftigung
- Arbeitsrecht
- Arbeitslosigkeit
- Langzeiterwerbslose
- Sozialrecht
- Europäischer Beschäftigungsausschuss
- Koordinierte Beschäftigungsstrategie in der EU