Behördenbetreuer (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Familienrecht > Betreuungsbehörde > Betreuerbestellung
Der sogenannte Behördenbetreuer wird durch § 1908 g BGB gesetzlich von anderen, d.h. privatrechtlichen Betreuern unterschieden. Hier entsteht durch die Europäische Aufklärung automatisch bzw. formallogisch die entscheidende Rechtsfrage, ob Religionsdiener als Organe von kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts vor dem Gesetz als Behördenbetreuer gelten können?!
Siehe auch
Den Begriff Behördenbetreuer im deutschen juristischen Web finden
- Rechtliche Betreuung
- gesamtdeutsches Betreuungsgesetz 1990
- Betreuungsbehörde
- Betreuerbestellung
- Vormundschaftsgericht
- Betreuungsvertrag
- Unterbringungssachen in Deutschland
- Feststellung des mutmaßlichen Willens
- Behörde
- Dienstleistungen in Deutschland
- Geltung
- Willenserklärung nach Deutschem Recht
- Britische Mandatsverwaltung