Behörde (fr)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Version vom 20. September 2020, 16:42 Uhr von Sigrun (Diskussion | Beiträge)
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Frankreich > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht
Die Legaldefinition für den deutschen Rechtsbegriff Behörde steht in § 1 Abs. 4 VwVfG. Demnach ist eine Behörde nach deutschem Recht eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Siehe auch
Den Begriff Behörde Frankreich im juristischen Web der Europäischen Union finden