Begünstigung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Version vom 1. März 2021, 17:16 Uhr von Bavaria (Diskussion | Beiträge)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht > Straftat
Das Grunddelikt wird in § 257 StGB unter Strafe gestellt. Demnach wird in Deutschland bestraft, wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern. Eine Beteiligung an der Vortat schließt die Bestrafung wegen Begünstigung aus. Außerdem ist in Deutschland strafbar:
- Strafvereitelung gemäß § 258 StGB
- Strafvereitelung im Amt gemäß § 258 a StGB
- Hehlerei gemäß § 259 StGB
- Gewerbsmäßige Hehlerei und Bandenhehlerei gemäß § 260 StGB
- Gewerbsmäßige Bandenhehlerei gemäß § 260 a StGB
- Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gemäß § 261 StGB
Alle diese Taten stellen Solidarisierungen mit Straftäter*innen dar ("auxilium post delictum").
Siehe auch
Den Begriff Begünstigung im deutschen juristischen Web finden