Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (de)
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- Alimentationsprinzip
- Versorgungsanspruch
- Versorgungsempfänger
- Versorgungsträger
- Beamtenpensionierung
Das nun gesamtdeutsche „Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern“ vom 24.08.1976 ist folgendermaßen aufgebaut:
I. Allgemeine Vorschriften §§ 1 – 3 BeamtVG
II. Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag §§ 4 – 15 a BeamtVG
III. Hinterbliebenenversorgung §§ 16 – 28 BeamtVG
IV. Bezüge bei Verschollenheit § 29 BeamtVG
V. Unfallfürsorge §§ 30 – 46 a BeamtVG
VI. Übergangsgeld, Ausgleich §§ 47 – 48 BeamtVG
VII. Gemeinsame Vorschriften §§ 49 – 63 BeamtVG
VIII. Sondervorschriften §§ 64 – 65 BeamtVG
IX. Versorgung besonderer Beamtengruppen §§ 66 – 68 BeamtVG
X. Vorhandene Versorgungsempfänger §§ 69 – 69 c BeamtVG
XI. Anpassung der Versorgungsbezüge §§ 70 – 76 BeamtVG
XII. Übergangsvorschriften aus bisherigem Recht §§ 77 – 83 BeamtVG
XIII. Übergangsvorschriften neuen Rechts §§ 84 – 91 BeamtVG
XIV. Änderung von Bundesrecht §§ 92 – 104 BeamtVG
XV. Schlussvorschriften §§ 105 – 109 BeamtVG
Siehe auch
Den Begriff Beamtenversorgungsgesetz OR "Gesetz über die Versorgung der Beamten" im deutschen juristischen Web finden