Basislinie (int)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Die sogenannte 'Basislinie' stellt die Messbasis für die völkerrechtliche Grenzfestlegung des jeweiligen Küstenmeers/Küstenstaats zur Hohen See dar.
Die 'Grenzen des Küstenmeers' sind in Art. 3 - 16 des Internationalen Seerechtsübereinkommens geregelt.
Siehe auch
Den Begriff Basislinie Küstenmeer im internationalen juristischen Web finden