Bürgerliches Recht
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Das sogenannte "Bürgertum" ist im Deutschen ein unbestimmter Rechtsbegriff. Einst waren damit die überlebenden Reste des dritten Standes der alten Ständeordnung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gemeint: die männlichen Handwerker, Bauern und Händler.
- Bürgerlicher Tod
- Bürgerliches Widerstandsrecht
- Bürgerrechte in Griechenland
- Deutsche Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht
Kontinentale Bürgerliche Rechte
Nationale Bürgerliche Rechte
u.a.
Siehe auch
Den Begriff "Bürgerliches Recht" im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff "Burgerlijk recht" im Niederlanden juristischen Web finden