Urheber
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Mit dem deutschen Wort Urheber bezeichnet man den Schöpfer oder die Schöpferin eines Werkes.
Den Urheber bzw. die Urheberin von Geisteswerken nennt man in der Regel Erfinder*in oder Autor*in bzw. Schriftsteller*in. Nutzer der Geisteswerke sind Unternehmen der Verlagswirtschaft oder Produktionsunternehmen, die die Erfindungen und Werke vermarkten. Die Unternehmen vermitteln zwischen Urheber*in und Verbraucher*in.
- arbeitnehmerähnliche Person
- Besitzschutz in/durch Deutschland
- Recht auf Anerkennung der Urheberschaft!
- Recht auf Wahrung der Werkintegrität?
Für diesen Vermittlungsdienst verlangen die Unternehmen Geld in Form des Kaufpreises, den die Verbraucher und Verbraucherinnen bezahlen müssen. Das Urheberrecht und/oder das Patent- und Markenrecht regeln diese Vermittlungsdienste.
Den Urheber bzw. die Urheberin von Geld nennt man in der Demokratie Sparer bzw. Sparerin. Nutzer dieses ersparten Geldes sind Unternehmen der Bankwirtschaft, die das im Geld repräsentierte Vermögen gewinnbringend und sicher für die Sparer(innen) verwalten sollen. Die Banken vermitteln zwischen Sparern bzw. Sparerinnen und Kreditnehmern bzw. Kreditnehmerinnen. Für diese Finanzdienstleistung verlangen sie Geld in Form von Zinsen von den Schuldnern und Schuldnerinnen. Das Bankrecht und das Insolvenzrecht regeln diese Vermittlungsdienste. Das internationale Kapitalmarktrecht stellt sozusagen das Völkerrecht der freien Elite der Geldvermittler des Liberalismus dar. Diese freie Elite kann aus Mitgliedern der jüdischen, christlichen, muslimischen und/oder sozialistischen Gesamthand bestehen.
Die notwendige Begrenzung des heute global und frei kursierenden virtuellen Geldvermögens zum Zweck eines geofinanzwirtschaftlichen Gleichgewichts gelingt mit Hilfe von drei Maßnahmen:
1. Moralische Ächtung (nicht: Achtung) der Spekulanten als egoistische Triebtäter (Spielsüchtige)
2. Staatliche Regulierung der Geldgeschäfte im solidarischen Wettbewerb der Nationen unter Verzicht auf eigene Spekulationsgewinne der staatlichen Banken
3. Globale Angleichung der Spielregeln für Spekulanten durch völkerrechtliche Rechtsinformatikregeln
Siehe auch
Den Begriff Urheber im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff author im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff auteur im französischen juristischen Web finden (auteur in Deutsch)
- Den Begriff autor im spanischen juristischen Web finden
- Stereotypie
- agent of change
- Wiki
- Mohammed
- Koran
- Anarchie
- Aphorismus
- "hidden web" für alle
- Besichtigungsanspruch in/von Deutschland
- EU-Seminar
- Gerechtigkeit
- Ureinwohner und irdisches Recht
- Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Alphabet
- Biografie
- Tertullian
- Hybris
- Chronik
- Autoritarismus
- Graphologie
- Investigator Initiated Trial
- Miturheber nach deutschem Recht
- Lizenz in Deutschland
- Lizenzkette aus Deutschland
- Diensterfindung in Deutschland
- Verwertung fremder Geheimnisse
- Schöpfungshöhe in Deutschland
- Gierke, Otto von
- Urheberprinzip
- Türkische Rechtsphilosophen
- Internationale Markenklassifikation
- Geldschöpfung
- "Höhere Gewalt" in Deutschland
- Immanuel Kant
- Urheberrechtsforum
- Autorisierung
- Rechtssubjekt
- Folgerecht des Urhebers nach deutschem Recht
- Bearbeitungsrecht in Europa
- Versioning
- Autonomieprinzip
- Zurechnung
- Urheberrecht
- US-amerikanisches Staatstheater
- Deutscher Verlagsvertrag
- Willenserklärung
- Rechtsanspruch
- Bedingung im Recht
- Unrestricted Writers Organization Middle East (UWOME)
- Urheberrechtsverletzung nach internationalem Recht