Aufsuchende Rehabilitation (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Medizinische Rehabilitation
Gemäß § 40 Abs. 1 SGB V kann bei der Krankenkasse des/der Behinderten ein Antrag für die Gewährung einer den privaten Wohnsitz aufsuchenden Rehabilitation gestellt werden.
Siehe auch
Den Begriff "aufsuchende Rehabilitation" im deutschen juristischen Web finden
- Medizinische Rehabilitation
- Geriatrische Rehabilitation
- Rehabilitation vor Pflege
- Rehabilitation vor Rente
- Anschlussrehabilitation
- Rehabilitationsdienst
- Rehabilitations-Richtlinie 2004
- Rehabilitationsträger
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
- Versorgungsvertrag
- Auftrag
- Präventionsauftrag der Krankenkassen
- Deutsche Normenhierarchie
- Europäisches Subsidiaritätsprinzip
- Nachranggrundsatz
- Sozialleistungserbringer
- Pflegebedürftigkeit
- e-Health
- Hausfrau
- Pflegehilfsmittelverzeichnis
- Häusliche Gewalt?
- Messie-Syndrom
- Aufsuchende Beratung