Archipelgewässer (int)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Gemäß Art. 49 Absatz 1 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen ist ein Archipelgewässer eines Archipelstaates diejenige Meeresfläche, die von der Archipelbasislinie umschlossen wird. Die jeweilige Staatssouveränität erstreckt sich sowohl auf den Luftraum über den Archipelgewässern als auch auf deren Meeresboden und Meeresuntergrund und die darin enthaltenen Ressourcen.
Siehe auch
Den Begriff Archipelgewässer im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff Archipelgewässer im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Archipelgewässer im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1966
- Hohe See
- Echo
- Basislinie
- Besatzung
- Archipelbasislinie
- Küstenmeer
- Archipelstaat
- Küstenstaat
- Internationales Seerecht
- Friesische Inseln
- Deutsche Hanse
- Seeräuberei
- Piratensender
- Britische Inseln
- Niederländisch-Indien
- Insel allgemein