Arbeitsentgelt (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
|
Deutschland > Privatrecht > Arbeitsrecht > Sozialrecht > Geltung
Der Rechtsbegriff Arbeitsentgelt wird in § 14 SGB IV gesetzlich definiert. Demnach sind alle laufenden und/oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt.
- Alterseinkünftegesetz
- Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer/innen
- Entgeltbescheinigung
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Entgeltordnung
- gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
Siehe auch
Den Begriff Arbeitsentgelt OR Arbeitslohn im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff salaire im französischen juristischen Web finden (salaire in Deutsch)
Den Begriff salaire im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff salaire im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff salaire im juristischen Web der Europäischen Union finden