Anordnungsrecht (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht
Gemäß § 122 GemO für Baden-Württemberg haben Rechtsaufsichtsbehörden ein Anordnungsrecht gegenüber ihren Gemeinden (= Kommunen). Dieses Recht erlaubt es der Behörde einzugreifen, wenn die Gemeinde die ihr gesetzlich obliegenden Verfassungspflichten nicht erfüllt. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann dann anordnen, dass die Gemeinde innerhalb einer angemessenen Frist die notwendigen Maßnahmen durchführt.
Das Anordnungsrecht dient dem Erhalt der bundesstaatlichen Einheit.
- Bauüberwachung
- Beseitigungsanordnung
- Betriebsuntersagung
- Erreichbarkeitsanordnung
- forstaufsichtliche Anordnung
- Stilllegungsanordnung
- Verbotsanordnung
- Verstoß gegen staatliche Anordnungen
Siehe auch
Den Begriff Anordnungsrecht im deutschen juristischen Web finden
- Rechtsaufsichtsbehörde
- Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)
- Besorgnis der Befangenheit
- Eigenkontrollverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Produktsicherheitsgesetz
- Gemeindeordnung
- Gemeinde anderer Sprache und Herkunft
- Kommunale Selbstverwaltung
- Grundrechte
- Abstammungssachen in Deutschland
- Betreuungssachen
- Unterbringungssachen
- Bundeszwang
- Einzelhaftanordnung
- Soziale Wiedereingliederung???