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Deutschland > Privatrecht > Vertragsrecht > Juristenlatein > stimulus
Der lateinische Ausdruck 'invitatio ad offerendum' bezeichnet im Vertragsrecht die unverbindliche Einladung (= Angebot) zur Einreichung eines Antrags.
- Allgemeinverfügung über das Verbot des organisierten, gewerbsmäßigen oder aggressiven Bettelns
- Ausschreibung
- Öffentliche Ausschreibung
- Verkaufsstand
- Verschulden bei Vertragsabschluss
Siehe auch
Den Begriff "invitatio ad offerendum" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "appel d'offres" im französischen juristischen Web finden ("appel d'offres" in Deutsch)
Den Begriff "appel d'offres" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "appel d'offres" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "appel d'offres" im juristischen Web der Europäischen Union finden