Altenhilfe (de)
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Die sogenannte Altenhilfe als Teil der Sozialhilfe wird in § 71 SGB XII gesetzlich geregelt. Die Altenhilfe geht über die Grundsicherung ethisch hinaus, denn sie soll typische Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, verhüten, überwinden oder wenigstens mildern und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Eine aufsuchende Altenhilfe dürfte rechtssoziologisch notwendig sein ...
- Altenbericht der Bundesregierung
- Alterssicherungsbericht
- Auswahlermessen
- Generationenvertrag
- Geriatrische Rehabilitation
- Gerontopsychiatrischer Beratungsdienst
- Grundsicherung im Alter
- status positivus
- Umzugsleistungen
Siehe auch
Den Begriff Altenhilfe im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "assistance de vieillesse" im französischen juristischen Web finden ("assistance de vieillesse" in Deutsch)
Den Begriff "assistance de vieillesse" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "assistance de vieillesse" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "assistance de vieillesse" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- deutsches Sozialrecht
- Patientensouveränität
- Alterspyramide von Deutschland
- Landesseniorenrat
- Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie
- Sozialhilfe
- Pflegegeld
- Blindenhilfe
- Altersrente
- Altengerechtes Wohnen
- Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen
- Veteran
- Gemischter König
- dreigliedriger deutscher Bundesstaat