Allgemeinheit der Wahl (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Version vom 26. Juli 2018, 10:05 Uhr von Elsa (Diskussion | Beiträge)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
|
Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht > Wahlrechtsgrundsatz
Der Rechtsgrundsatz der Allgemeinheit bei der Wahl bedeutet, dass den berechtigten Menschen gleicher Zugang zur Wahl ermöglicht werden muss. Er ist eine formallogische Folge des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 GG.
Die Möglichkeit zur Briefwahl unterstützt diesen Wahlrechtsgrundsatz.
Siehe auch
Den Begriff "Allgemeine Wahl" OR "Allgemeinheit der Wahl" im deutschen juristischen Web finden