Allgemeinheit der Wahl (de)
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Version vom 26. Juli 2018, 10:05 Uhr
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht > Wahlrechtsgrundsatz
Der Rechtsgrundsatz der Allgemeinheit bei der Wahl bedeutet, dass den berechtigten Menschen gleicher Zugang zur Wahl ermöglicht werden muss. Er ist eine formallogische Folge des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 GG.
Die Möglichkeit zur Briefwahl unterstützt diesen Wahlrechtsgrundsatz.
Siehe auch
Den Begriff "Allgemeine Wahl" OR "Allgemeinheit der Wahl" im deutschen juristischen Web finden