Alimentationsprinzip (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Arbeitsrecht > Verfassungsrecht > Beamte
Das deutsche Alimentationsprinzip, das noch aus der Monarchie ("hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums") stammt, ist in Art. 33 Abs. 4 + 5 GG verfassungsrechtlich gesichert.
- Amtszulage
- Arbeitsunfall
- Ariernachweis, rechtshistorisch
- Beamtenpensionsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1975
- Bund Deutscher Veteranen
- Deutsche Dienstrechtsreform
- Senioritätsprinzip
- Stellenzulage
Rechtsphilosophische Betrachtung
Das verfassungsrechtliche Alimentationsprinzip führt - auch wegen der individuellen Versorgungsansprüche der Soldatinnen und Soldaten - jede Demokratie irgendwann in eine Staatsschuldenspirale, der durch Gleichstellung der Frauen und mit verfassungsgemäßer Privatisierung der Staatsaufgaben entgegengewirkt werden kann bzw. muss.
Siehe auch
Den Begriff Alimentationsprinzip im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "fonctionnaire de carrière" im französischen juristischen Web finden ("fonctionnaire de carrière" in Deutsch)
Den Begriff "fonctionnaire de carrière" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "fonctionnaire de carrière" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "fonctionnaire de carrière" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Beamtenpflicht
- Bundespersonalvertretungsgesetz
- Subjektive öffentliche Pflichten
- Menschenpflicht
- Unterhaltspflicht
- Arbeitsrecht
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beamtenrechtsrahmengesetz
- Bundesbeihilfeverordnung
- Pensionär
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gender Care Gap
- Gender Pension Gap
- Altenbericht der Bundesregierung
- Veteran
- Versorgungsanspruch
- Deutsches Verfassungsrecht
- Codex Alimentarius