Wahlberechtigung (eu)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Europäische Union > Satzungsrecht > Grundrechte > Wahlrecht
Alle geschäftsfähigen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besitzen in allen Mitgliedstaaten ein Aktives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen an ihrem Wohnsitz.
Bei den Bundestags-, Landtagswahlen und bei den Kommunalwahlen zur Regionalversammlung dürfen nur wahlberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen. Diese Einschränkung dient dem Verfassungsschutz.
Siehe auch
Den Begriff "Aktives Wahlrecht" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Europäische Bürgerrechte
- Fraktionen für Deutschland und Europa
- "Geburtsjahrgang" in Deutschland
- Deutsches Bundeswahlgesetz
- Deutsche Bundeswahlordnung
- Charta der Grundrechte in der EU
- Diskriminierungsverbot
- Passives Wahlrecht in der EU
- Deutsches Wahlrecht
- Ausländerwahlrecht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
- Automatisierte Melderegisterauskunft in/für Deutschland
- Kirchenwahl
- Recht am eigenen Gottesbild
- Wahlrecht international