Aktive Sterbehilfe (de)
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Die aktive Sterbehilfe wird auch als Euthanasie bezeichnet. Sie ist - und bleibt hoffentlich - in Deutschland gemäß § 216 StGB als Tötung auf Verlangen strafbar.
- Feststellung des mutmaßlichen Willens
- Medizinschaden oder Erlösung?
- Motivirrtum
- rechtshistorische "Aktion T"
- Sterblichkeitsgewinn
Links
Siehe auch
Den Begriff "Aktive Sterbehilfe" im deutschen juristischen Web finden
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Den Begriff "Aktive Sterbehilfe" im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff "Aktive Sterbehilfe" im juristischen Web der Europäischen Union finden
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Den Begriff "assistance au suicide" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "assistance au suicide" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "assistance au suicide" im schweizerischen juristischen Web finden
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- Passive Sterbehilfe
- Antrag auf Pflegeeinstufung in Deutschland
- Aufenthaltsbestimmung
- Thanatologie
- Lebenswille?
- Aktive Sterbehilfe durch Schweizer
- Seebestattung durch Deutsche
- Arzthaftung
- Konsiliararztvertrag
- Deutsche Kammern
- Nürnberger Kodex
- Nationale Ethikkommission der Schweiz
- Leibarzt
- status activus
- Straftaten gegen das Leben
- Leichenschau
- Sterbehilfe
- Selbstmordgefahr
- Todesangst
- Existenzangst
- Wiederbelebung
- Institut für Geschichte der Medizin
- Menschenversuche der Nazis
- Tötung auf Verlangen
- Todesurteil (global)
- Todessakrament
- Christian Thomasius
- Sterbesakrament
- Hospizstiftung in Deutschland
- Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz 2015
- Erweiterter Suizid