Akkusationsverfahren
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Der deutsche juristische Fachbegriff 'Akkusationsverfahren' wurde aus der lateinischen Sprache von 'accusator' entwickelt. Der 'accusator' war der strafrechtliche öffentliche Ankläger (heute: Staatsanwalt).
Die römisch-staatskirchliche Alternative zum Akkusationsverfahren war das Inquisitionsverfahren.
Der Kläger in Zivilsachen wurde 'petitor' genannt. Über eine 'Petition' wird heute in Deutschland nicht mehr vor Gericht entschieden. Dafür sind in Demokratien ggf. Parlamente zuständig.
Siehe auch
Den Begriff Akkusationsverfahren im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff Akkusationsverfahren im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Akkusationsverfahren im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Akkusationsverfahren im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Akkusationsverfahren im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "système accusatoire" im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "système accusatoire" im französischen juristischen Web finden ("système accusatoire" in Deutsch)