Adoleszenzkorridor (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Jugendstrafrecht > Generationengerechtigkeit > Jugenddelinquenz > Deutsches Reformgesetz
Der sogenannte Adoleszenzkorridor, der die Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden gesetzlich ermöglicht, wird durch § 105 JGG eröffnet. Demnach wendet ein Richter oder eine Richterin die für Jugendliche geltenden Strafvorschriften entsprechend an, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters oder der Täterin bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er, sie oder es zur Zeit der Tat nach seiner/ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Das lateinische Verb 'adolescere' bedeutet heranwachsen bzw. auflodern ...
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- Jugendstrafrechtsreform
- Strafaussetzung
- Strafverfolgung
- Strafvollzug
Siehe auch
Den Begriff Adoleszenzkorridor OR Heranwachsende UND Jugendstrafrecht im deutschen juristischen Web finden
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendstrafrecht
- Straftheorien
- Strafverfolgung in der EU
- Strafverfolgung global
- Levi
- Jugendgerichtsgesetz
- Haus des Jugendrechts
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Gruppenzugehörigkeitsmerkmal
- gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
- Misogynie - Was bedeutet das?
- Generationengerechtigkeit
- Gendertraining
- Training global